MOTORRAD

Führerscheinklassen Motorrad

Klasse Mofa
Mindestalter 15 Jahre

01

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie
Doppelstunden á 90 Minuten
Praxis
90 Minuten Grundausbildung

02

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorie
Fragebogen mit 20 Fragen
Praxis
-

03

Welche Unterlagen und Nachweise brauche ich?

Biometrisches Passbild

04

Was darf ich mit der Klasse fahren?

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Klasse Motorrad AM
ZWEIRÄDRIGE UND DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER
VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
Mindestalter 15 Jahre

01

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie
12 Doppelstunden á 90 Minuten
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Theorie bei Erweiterung
6 Doppelstunden á 90 Minuten
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten
der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

02

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorie
Fragebogen mit 30 Fragen
Theorie bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen
Praxis
Dauer mindestens 45 Minuten

03

Welche Unterlagen und Nachweise brauche ich?

Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste Hilfe Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

04

Was muss ich noch wissen?

Befristung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente
werden auf 15 Jahre befristet.

05

Was darf ich mit der Klasse fahren?

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
mit einer bbH nicht mehr als 45 km/h
bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung
höchstens 4 kW
bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
Krafträder
mit einer bbH nicht mehr als 45 km/h
die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
Dreirädrige Kleinkrafträder
mit einer bbH nicht mehr als 45 km/h
die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
Leermasse max. 350 kg
(bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Klasse Motorrad A1
LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE bis 15 kW
Mindestalter 16 Jahre

01

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie
12 Doppelstunden á 90 Minuten
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Theorie bei Erweiterung
6 Doppelstunden á 90 Minuten
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
 
(Stunde à 45 Minuten)

02

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorie
Fragebogen mit 30 Fragen
Theorie bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen
Praxis
Dauer mindestens 45 Minuten

03

Welche Unterlagen und Nachweise brauche ich?

Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste Hilfe Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

04

Was muss ich noch wissen?

Befristung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente
werden auf 15 Jahre befristet.

05

Was darf ich mit der Klasse fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen)
mit Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kleinkrafträder
mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Leistung bis max. 15 kW
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Klasse Motorrad A2
KRAFTRÄDER bis 35 kW
Mindestalter 18 Jahre

01

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie
12 Doppelstunden á 90 Minuten
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Theorie bei Erweiterung
6 Doppelstunden á 90 Minuten
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
 
(Stunde à 45 Minuten)

02

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorie
Fragebogen mit 30 Fragen
Theorie bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen
Praxis
Dauer mindestens 45 Minuten

03

Welche Unterlagen und Nachweise brauche ich?

Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste Hilfe Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

04

Was muss ich noch wissen?

Befristung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente
werden auf 15 Jahre befristet.

05

Was darf ich mit der Klasse fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen)
mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Klasse Motorrad A
KRAFTRÄDER
Mindestalter 
24 Jahre bei Direkterwerb
20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
 
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
Mindestalter 21 Jahre

01

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie
12 Doppelstunden á 90 Minuten
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Theorie bei Erweiterung
6 Doppelstunden á 90 Minuten
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
 
(Stunde à 45 Minuten)

02

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorie
Fragebogen mit 30 Fragen
Theorie bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen
Praxis
Dauer mindestens 45 Minuten

03

Welche Unterlagen und Nachweise brauche ich?

Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste Hilfe Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

04

Was muss ich noch wissen?

Befristung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente
werden auf 15 Jahre befristet.

05

Was darf ich mit der Klasse fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen)
mit Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kleinkrafträder
mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Leistung bis max. 15 kW
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
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